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   BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R   

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BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R (https://dejure.org/2000,2126)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R (https://dejure.org/2000,2126)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 35/99 R (https://dejure.org/2000,2126)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bundesanstalt für Arbeit - Konkursausfallgeld - Berufung - Frankreich - Arbeitsentgelt - Ermessen - Aussetzung - Verfahren - Konkursverfahren

  • Judicialis

    SGG § 114 Abs 2; ; AFG § 141a; ; AFG § 141b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkursausfallgeld für EU-Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 1
  • NZI 2001, 277
  • NZI 2001, 56
  • DB 2001, 201
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91

    Konkursausfallgeld - Lohnanspruch - Rechtskraftwirkung - Abweisung wegen

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Die Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der Klagen auf (Arbeits-)Entgelt wegen Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte oder in der Sache abweisender Urteile für den Anspruch auf Kaug (BSG SozR 3-4100 § 141a Nr. 1 und § 141b Nr. 15) besagt nichts anderes.
  • EuGH, 02.02.1989 - 22/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Andererseits folgt aus der Pflicht der Mitgliedstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen zu treffen, die sich hinsichtlich der zu erreichenden Ziele aus einer Richtlinie ergeben, Auslegung und Anwendung des innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (EuGHE 1990 I 4135, 4156, 4159 = NJW 1990, 629).
  • BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60

    Zur Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen einen Witwenrentenanspruch - Keine

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Geboten wäre die Aussetzung zwar, wenn die Sozialgerichte gehindert wären, bei einer (Zahlungs-)Klage auf Kaug über arbeitsrechtliche Vorfragen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (vgl BSGE 19, 207, 210 ff = SozR Nr. 6 zu § 1299 RVO; BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 2).
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Infolgedessen lassen sich aus der erwähnten Insolvenz-Richtlinie keine Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers gegen die jeweilige Garantieeinrichtung des Mitgliedstaates, in Deutschland also gegen die Beklagte, ableiten, die das Recht des Mitgliedstaats nicht vorsieht (vgl EuGHE 1991 I 5357, 5403, 5411 ff = EAS C RL 80/987/EWG Art. 11 Nr. 2 = NJW 1992, 165; EuGHE 1993 I 6911, 6926, 6931 ff = EAS C RL 80/987/EWG Art. 1 Nr. 1 = NJW 1994, 921).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 75/99 R

    Konkursausfallgeld bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Ausland

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Indem § 141b Abs. 1 AFG die Eröffnung eines Konkursverfahrens bzw § 249c Abs. 21 AFG die Eröffnung der Gesamtvollstreckung voraussetzen, und auch die dieser Verfahrenseröffnung gleichstehenden Tatbestände der Abweisung des Antrags auf Eröffnung solcher Verfahren mangels Masse und der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Geltungsbereich des AFG (§ 141b Abs. 3 AFG) nur Arbeitgeber in Deutschland betreffen, regeln schon die Vorschriften über das Kaug die Anwendbarkeit der deutschen Vorschriften bei Auslandsberührung mit der Folge, daß bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Arbeitsentgeltansprüche gegen ausschließlich im Ausland niedergelassene Arbeitgeber nicht nach deutschem Recht gesichert sind, selbst wenn der Arbeitnehmer in Deutschland wohnt und hier von seinem Arbeitgeber im Ausland eingesetzt worden ist (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 75/99 R -).
  • BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91

    Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Geboten wäre die Aussetzung zwar, wenn die Sozialgerichte gehindert wären, bei einer (Zahlungs-)Klage auf Kaug über arbeitsrechtliche Vorfragen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (vgl BSGE 19, 207, 210 ff = SozR Nr. 6 zu § 1299 RVO; BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 2).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-117/96

    Mosbæk

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Nach ihrer Zielsetzung erfaßt die Richtlinie indes auch die Ansprüche solcher Arbeitnehmer und sieht nach ihrer Systematik die Garantieeinrichtung des Staates für zuständig an, in dessen Gebiet gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie entweder die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung beschlossen oder die endgültige Stillegung des Unternehmens oder des Betriebes des Arbeitgebers festgestellt worden ist (EuGHE 1997 I 5017, 5042, 5046 ff = EAS C RL 80/987/EWG Art. 3 Nr. 1 = NZA 1997, 1155 f).
  • BSG, 23.02.1994 - 10 RAr 8/93

    Konkursausfallgeld - Beschäftigung in Deutschland

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Hiernach ist die Anwendbarkeit der §§ 141a ff AFG auch bejaht worden, wenn es zu einer geplanten Beschäftigung im Inland nicht mehr gekommen ist (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 9).
  • BSG, 11.12.1968 - 10 RV 606/65

    Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte - Streitige Forderung -

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Denn nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen hat das Gericht, bei welchem ein Verfahren anhängig ist, den gesamten Rechtsstoff zu würdigen und über etwaige Vorfragen selbst zu entscheiden, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (BSGE 3, 121, 123; BSGE 29, 44 = SozR Nr. 2 zu § 114 SGG).
  • EuGH, 16.12.1999 - C-198/98

    Everson und Barrass

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R
    Abweichend von Art. 2 Abs. 1 ist nach Art. 3 der Richtlinie die Garantieeinrichtung des Staates, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt hat, zuständig, wenn dort eine Zweigniederlassung errichtet worden war, weil dies in den meisten Fällen der den Arbeitnehmern vertrauten sozialen und sprachlichen Umgebung entspricht (EuGH Urteil vom 16. Dezember 1999 - C 198/98 - SozR 3-6084 Art. 3 Nr. 1 = ZIP 2000, 89 ff).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • BSG, 18.12.1980 - 8b RAr 5/80

    Anwartschaft auf Provision - Konkurseröffnung - Konkursausfallgeld

  • BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 20/82

    Arbeitnehmer - Fristlose Kündigung - Arbeitsvergütung - Insolvenz desArbeitgebers

  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85

    Ausstrahlung

  • BSG, 29.07.1982 - 10 RAr 9/81

    Konkursausfallgeld; Geschützter Personenkreis; Im Inland beschäftigte

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 4/20 R

    Anspruch auf Insolvenzgeld Erforderlichkeit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer für

    Ob dies bei einem rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Urteil anders wäre, hat der Senat im vorliegenden Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (ablehnend bezüglich des Arbeitsentgeltanspruchs Senatsurteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 35/99 R - BSGE 87, 1 = SozR 3-4100 § 141a Nr. 2 - juris RdNr 14) .
  • BSG, 16.11.2023 - B 12 BA 21/23 B
    Die Klägerin untersucht auch nicht hinreichend die Rechtsprechung des BSG zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile auf den Anspruch auf Konkursausfallgeld ( BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 35/99 R - BSGE 87, 1 = SozR 3-4100 § 141a Nr. 2; BSG Urteil vom 9.5.1995 - 10 RAr 5/94 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 15 S 68 ff; BSG Urteil vom 30.7.1981 - 10/8b RAr 4/80 - SozR 1500 § 141 Nr. 9) und zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Vergleiche ( BSG Urteile vom 24.9.2008 - B 12 KR 27/07 R - BSGE 101, 273 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 10 und - B 12 KR 22/07 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 9) auf deren Übertragbarkeit auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt.
  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 8/20 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Das LSG ist unter Auswertung der Inhalte des arbeitsgerichtlichen Vergleichs und der Lohnabrechnungen des vormaligen Arbeitgebers für August und September 2018 zu diesem Ergebnis gelangt, ohne dass diese Würdigung revisionsrechtlich zu beanstanden ist (vgl zur Prüfungstiefe bei in arbeitsgerichtlichen Vergleichen zugestandenen Entgeltansprüchen und deren fraglicher Tatbestandswirkung nur BSG vom 29.6.2000 - B 11 AL 35/99 R - BSGE 87, 1, 2 = SozR 3-4100 § 141a Nr. 2 S 6, juris RdNr 14 mwN; vgl zur Prüfung durch das Revisionsgericht etwa BSG vom 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R - juris RdNr 13, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2400 § 14 Nr. 25 vorgesehen).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R

    Konkursausfallgeld-Zeitraum - Verfassungsmäßigkeit - Europarecht

    Wie der Senat unter Hinweis auf EuGHE 1991 I 5357, 5407 ff und 1993 I 6911, 6931 ff) bereits entschieden hat (SozR 3-4100 § 141a Nr. 2), lassen sich aus der Richtlinie 80/987/EWG, die - im Unterschied zu Verordnungen des Rates - für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich der zu erreichenden Ziele verbindlich ist, ihnen aber die Wahl der Form und der Mittel überläßt, keine Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers gegen die jeweilige Garantieeinrichtung des Mitgliedstaates, in Deutschland also gegen die BA, ableiten, die das Recht des Mitgliedstaates nicht vorsieht.
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    Nichtig kann daher ggf auch die in Kenntnis bevorstehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers getroffene Vereinbarung eines Arbeitsentgeltes sein, wenn die Vereinbarung nur dazu dient, dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kaug zu verschaffen, oder wenn als Arbeitsentgelt bezeichnet wird, was nicht Gegenwert für die Arbeitsleistung sein soll (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 141a Nr. 2).
  • LSG Bayern, 03.12.2002 - L 11 AL 223/00

    Voraussetzungen der Gewährung von Konkursausfallgeld; Fehlen der

    Nach ihrer Zielsetzung erfasst die Richtlinie indes auch die Ansprüche solcher Arbeitnehmer und sieht nach ihrer Systematik die Garantieeinrichtung des Staates für zuständig an, in dessen Gebiet gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie entweder die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung beschlossen oder die endgültige Stilllegung des Unternehmes oder des Betriebes des Arbeitsgebers festgestellt worden ist (EuGHE 1997 I, 5017, 5042, 5046 ff = EAS C RL 80/987/EWG Art. 3 Nr. 1 = NZA 1997, 1155 f; BSG vom 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R = BSGE 87, 1 - 8).
  • LSG Bayern, 09.07.2002 - L 10 AL 382/99

    Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Arbeitslosen zum Zeitpunkt der

    Ob Bedürftigkeit gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Arbeitslosen zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entscheiden (BSG vom 02.11.2000 - B 11 AL 35/99 R; Epsen in Gagel SGB III § 193 Rz 77 bis 82).
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